Kita Heltersberg
06333-63879

Allgmeine Info



Betriebserlaubnis:

Jeder Kindergarten und Hort benötigten eine sogenannte Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis wird jeweils für ein Jahr von dem Landesjugendamt erteilt. Im Rahmen einer Begehung vor Ort wird geprüft, ob alle Anforderungen zur Betreuung der Kinder vorhanden sind wie z.B. ausreichende Räumlichkeiten, Personal, Essensversorgung.

Werden alle Forderungen erfüllt oder entsprechende Maßnahmen umgesetzt zur Erfüllung der Anforderungen wird die Betriebserlaubnis für eine festgelegt Kinderanzahl erteilt. Der Bedarf wird von dem Landesjugendamt ermittelt.

In der Vergangenheit wurde das Personal nach der Anzahl der Gruppen festgelegt. D.h. eine Gruppe bestand aus bis zu 25 Kindern und dafür gab es eine entsprechende Zahl von Personal. Unabhängig von der wirklichen Anzahl der Kinder in dieser Gruppe.

Zukünftig ist das Personal „personalisiert“. D.h. die Anzahl der Kinder bestimmt die Anzahl des Personals.

 

Unsere Kindertagesstätte hat für das Jahr 2021 eine Betriebserlaubnis für 120 Plätze in der Kita und 75 Plätze im Hort.

 

Zweckvereinbarung:

Im Gegensatz zu den Kindergartenplätzen, die durch das Kita Gesetz geregelt sind, sind die Anzahl der Plätze und der Anspruch auf einen Platz im Hort nicht gesetzlich geregelt. Somit liegt es am Träger die Vergabe und Anzahl der Plätze zu organisieren und zu regeln.

Damit nun für alle drei Ortsgemeinden genügend Plätze zur Verfügung stehen wurde zwischen den Gemeinden eine Zweckvereinbarung unterzeichnet. Somit beteiligen sich alle Gemeinden anteilmäßig an den Kosten des Hortbetriebes.

Eine Regelung für die Vergabe der Hortplätze ist somit nicht mehr notwendig, da ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt werden.